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Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung 2013
(„Pflege Bahr“ genannt nach dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr)
Der Bundestag hat die Förderung der Pflege-
Jeder der eigenverantwortlich eine Pflege-
Das Mindestalter für die Zulagenberechtigung ist das 18 Lebensjahr. Bezieher von Pflegeleistungen oder Personen die bereits Pflegeleistungen bezogen haben, können diese Zusatzversicherung nicht mehr abschließen.
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