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Pflegezusatz

Neuerungen > Neuerung 2013
 

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung 2013
(„Pflege Bahr“ genannt nach dem Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr)


Der Bundestag hat die Förderung der Pflege-Zusatzversicherung („Pflege-Bahr“) zusammen mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) gebilligt und die neue Zusatzversicherung kann somit zum 01.01.2013 eingeführt werden.

Jeder der eigenverantwortlich eine Pflege-Zusatzversicherung mit einem Mindesteigenbetrag von 10 € abschließt, soll künftig eine Förderung in Höhe 5 € monatlich (60 € pro Jahr) – unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten.

Das Mindestalter für die Zulagenberechtigung ist das 18 Lebensjahr. Bezieher von Pflegeleistungen oder Personen die bereits Pflegeleistungen bezogen haben, können diese Zusatzversicherung nicht mehr abschließen.

Sprechen Sie uns an!!!


 
 
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